Schon im Mittelalter waren Verträge unter Gleichgestellten oder zwischen Reichen und Herrschern üblich, wie beispielsweise beim Adel und im noch schwach entwickelten geschäftlichen Händlerbereich. Heute gibt es privat-rechtliche Verträge, völkerrechtlichen Verträge (EU-Vertrag) und öffentlich-rechtliche Verträge (Behörde mit Person). Verträge werden freiwillig zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen. Diese Verträge sind aufeinander abgestimmt und regeln die jeweiligen Verpflichtungen. Beispiel: http://www.fastnote.de/vcard.php
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