Im Sinne des Urheberrechts ist das Lichtbild vom Lichtbildwerk zu unterscheiden. Im allgemeineren Sinn ist mit einem Lichtbild jedes durch Fotografie entstandene Bild gemeint, im engeren Sinne oft ein Passbild. Das Lichtbild ist die älteste Bezeichnung für eine Fotografie. Beispiel: http://www.fastnote.de/scannen.php

Binde dieses Bild ein und verschicke es an deine Freunde!